Wer im Online-Handel tätig ist oder Produkte in Deutschland verkauft, kommt am Verpackungsgesetz (VerpackG) nicht vorbei. Es dient nicht nur dem Umweltschutz und der Förderung der Kreislaufwirtschaft, sondern stellt für Händler eine zwingende Marktzugangsvoraussetzung dar. Ohne korrekte Registrierung drohen nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch Verkaufsverbote auf großen Marktplätzen wie Amazon oder eBay. Der bürokratische Aufwand wirkt auf den ersten Blick hoch, lässt sich jedoch mit der richtigen Struktur in wenige, klare Schritte unterteilen.
Das Wichtigste in Kürze
- Keine Bagatellgrenzen: Die Registrierungspflicht gilt ab dem ersten versendeten Karton, auch für kleinste Gewerbe und Nebenerwerbe.
- Das Dreieck der Pflichten: Sie müssen sich registrieren (LUCID), einen Vertrag mit einem Entsorger schließen (Duales System) und Daten an beide Stellen melden.
- Öffentliche Transparenz: Das LUCID-Register ist öffentlich einsehbar; Wettbewerber und Abmahnvereine können Verstöße leicht prüfen.
Wer vom Verpackungsgesetz betroffen ist
Grundsätzlich richtet sich das Gesetz an jeden, der verpackte Ware in Deutschland gewerbsmäßig erstmals in den Verkehr bringt und an Endverbraucher sendet. In der Fachsprache sind Sie der sogenannte „Erstinverkehrbringer“. Dies betrifft klassische Online-Händler ebenso wie stationäre Geschäfte, die Ware versenden, oder Importeure, die Produkte aus dem Ausland nach Deutschland einführen. Entscheidend ist, wer die rechtliche Verantwortung für die Ware beim Grenzübertritt oder beim ersten Versand trägt.
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Art der Verpackung. Es geht nicht nur um die bunte Produktverpackung (Verkaufsverpackung), sondern auch um die Versandverpackung. Dazu gehören der Karton, das Klebeband, Füllmaterial wie Luftpolsterfolie und Lieferscheintaschen. Sobald diese Materialien beim privaten Endverbraucher landen und dort Abfall werden, sind sie „systembeteiligungspflichtig“. Das bedeutet: Sie müssen dafür bezahlen, dass diese Materialien später recycelt werden.
Die drei Grundpflichten im Überblick
Um rechtskonform zu handeln, müssen Sie drei separate Aufgaben erfüllen, die eng miteinander verzahnt sind. Viele Händler scheitern daran, dass sie nur einen Teil erledigen und den Rest vergessen. Hier ist die Struktur, an der Sie sich orientieren müssen:
- Registrierung im LUCID-Portal: Sie melden Ihr Unternehmen bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) an.
- Systembeteiligung (Lizenzierung): Sie schließen einen Vertrag mit einem dualen System und zahlen für die Entsorgung Ihrer Verpackungsmengen.
- Datenmeldung: Sie melden die lizenzierten Mengen regelmäßig an das duale System und deckungsgleich an LUCID.
Schritt 1: Die Registrierung im LUCID-Portal
Der erste operative Schritt führt Sie zur Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister, kurz ZSVR. Dort finden Sie das Melderegister namens LUCID. Die Registrierung ist kostenfrei und dient dazu, Sie als Händler öffentlich sichtbar zu machen. Sie benötigen hierfür Ihre steuerlichen Daten und eine gültige E-Mail-Adresse. Nach erfolgreicher Eingabe erhalten Sie Ihre persönliche Registrierungsnummer (EPR-Nummer), die meist mit „DE“ beginnt.
Diese Nummer ist Ihr zentraler Schlüssel im System. Sie müssen diese Nummer später bei Ihrem Entsorgungsdienstleister (dem dualen System) angeben. Auch Online-Marktplätze fragen diese Nummer inzwischen automatisiert ab. Ohne eine gültige und im System hinterlegte Nummer sperren Plattformen wie Etsy, eBay oder Amazon oft rigoros Ihre Angebote, da die Marktplätze selbst für Verstöße ihrer Händler haften können.
Schritt 2: Vertrag mit einem Dualen System schließen
Während die Registrierung bei LUCID nur der Verwaltung dient, fließt beim zweiten Schritt Geld. Sie müssen sich an einem dualen System beteiligen. Das sind private Unternehmen, die die Sammlung und das Recycling von Verpackungsmüll (Gelber Sack, Altpapier, Glas) organisieren. Bekannte Anbieter sind etwa Der Grüne Punkt, Interseroh+ oder Landbell, aber es gibt viele weitere zugelassene Systeme am Markt. Die Preise variieren, weshalb sich ein Vergleich lohnt.
Bei Vertragsabschluss geben Sie eine Schätzung (Prognose) ab, wie viel Kilogramm Papier, Pappe, Kunststoff oder Glas Sie im laufenden Jahr voraussichtlich in Umlauf bringen werden. Basierend auf dieser Prognose zahlen Sie ein Lizenzentgelt. Wichtig: Geben Sie hier Ihre LUCID-Registrierungsnummer an, damit das duale System Ihre Zahlung eindeutig Ihrem Eintrag im behördlichen Register zuordnen kann.
Schritt 3: Die Datenmeldung synchronisieren
Der häufigste Fehler in der Praxis ist die fehlende Synchronisierung. Das Prinzip lautet: „Meldung an das System gleich Meldung an LUCID“. Wenn Sie bei Ihrem dualen System angeben, dass Sie 100 Kilogramm Kartonage lizenziert haben, müssen Sie sich anschließend sofort in Ihr LUCID-Konto einloggen und dort unter „Datenmeldung“ exakt dieselben 100 Kilogramm eintragen. Geben Sie dabei auch an, bei welchem dualen System Sie den Vertrag geschlossen haben.
Die Zentrale Stelle gleicht diese Daten automatisiert ab. Wenn das duale System 100 Kilogramm meldet, in LUCID aber 0 Kilogramm oder ein abweichender Wert steht, löst das eine Prüfung aus. Sie müssen diese Meldungen mindestens einmal jährlich (Jahresabschlussmeldung) vornehmen, oft aber auch häufiger, je nach Vertragsmodell und Prognoseanpassungen während des Jahres.
Besonderheiten bei Dropshipping und Fulfillment
Im E-Commerce werden die Lieferketten oft komplexer, was die Frage nach der Verantwortlichkeit erschwert. Beim Fulfillment (z. B. „Versand durch Amazon“) bleibt in der Regel der Händler der Auftraggeber und damit der Verpflichtete. Da Amazon die Versandverpackung hinzufügt, übernimmt Amazon oft die Lizenzierung für den Versandkarton, während Sie für die Produktverpackung verantwortlich bleiben. Prüfen Sie hierzu jedoch genau die AGB und Servicebeschreibungen Ihres Fulfillment-Dienstleisters.
Beim Dropshipping (Streckengeschäft) versendet ein Lieferant direkt an Ihren Kunden. Hier ist Vorsicht geboten: Wenn der Lieferant im Inland sitzt, ist er meist der Verpflichtete. Sitzt der Lieferant jedoch im Ausland und Sie treten als Importeur auf, sind Sie rechtlich oft derjenige, der die Ware bei Grenzübertritt in den Geltungsbereich des Gesetzes bringt. Sie müssen dann sicherstellen, dass die Verpackungen lizenziert sind. Verlassen Sie sich nicht blind auf Aussagen ausländischer Lieferanten, sondern regeln Sie dies vertraglich oder lizenzieren Sie selbst, um Risiken zu minimieren.
Häufige Fehler und Bußgelder vermeiden
Verstöße gegen das Verpackungsgesetz sind keine Kavaliersdelikte und werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die Bußgelder können theoretisch bis zu 200.000 Euro betragen, wobei in der Praxis meist Abmahnungen durch Wettbewerber das akutere Risiko darstellen. Ein Verstoß ist für Konkurrenten im öffentlichen Register sehr leicht nachweisbar.
Prüfen Sie regelmäßig folgende Punkte, um auf der sicheren Seite zu sein:
- Stimmen die Mengen im Dualen System und in LUCID exakt überein?
- Haben Sie auch Füllmaterialien (Luftpolster, Chips) und Klebebänder in die Gewichtsberechnung einbezogen?
- Haben Sie die Jahresabschlussmeldung (Ist-Menge des Vorjahres) fristgerecht zu Beginn des neuen Jahres abgegeben?
- Ist Ihre Registrierungsnummer auf allen genutzten Marktplätzen hinterlegt?
Fazit: Sauber bleiben im Verpackungsdschungel
Das Verpackungsgesetz wirkt anfangs wie eine hohe Hürde, ist aber im laufenden Betrieb gut handhabbar. Sobald Sie einmal bei LUCID registriert sind und einen Partner für die Lizenzierung gefunden haben, reduziert sich der Aufwand auf die regelmäßigen Datenmeldungen. Betrachten Sie die Kosten für die Lizenzierung als fixen Bestandteil Ihrer Produktkalkulation, ähnlich wie Versandkosten.
Die Behörden und Marktplätze ziehen die Zügel zunehmend straffer an. Wer versucht, unter dem Radar zu fliegen, riskiert heute mehr als nur ein Bußgeld – er riskiert seine gesamte Geschäftsgrundlage auf den großen Plattformen. Gehen Sie den Prozess daher proaktiv an: Registrieren, lizenzieren, melden. So sichern Sie sich ab und leisten gleichzeitig Ihren gesetzlich geforderten Beitrag zur Rohstoffrückgewinnung.
