Der Stichtag rückt näher, doch in vielen E-Commerce-Abteilungen herrscht noch trügerische Ruhe. Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische Vorgabe zur digitalen Teilhabe in nationales Recht umsetzt. Für Online-Händler bedeutet das eine Zäsur: Barrierefreiheit ist dann kein reines „Nice-to-have“ oder eine Frage der Corporate Social Responsibility mehr, sondern eine harte gesetzliche Anforderung für den Großteil des Marktes.
Das Wichtigste in Kürze
- Stichtag und Pflicht: Ab dem 28. Juni 2025 müssen Online-Shops und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei gestaltet sein.
- Zielgruppe und Ausnahmen: Das Gesetz gilt für Hersteller, Händler und Importeure; Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und max. 2 Mio. Euro Umsatz) sind bei Dienstleistungen oft ausgenommen, sollten das Thema aber aus Wettbewerbsgründen nicht ignorieren.
- Technische Basis: Maßgeblich sind die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549, die weitgehend den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA entsprechen.
Wer vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konkret betroffen ist
Das Gesetz richtet sich an Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Im E-Commerce fallen darunter fast alle gängigen Online-Shops, da der Verkaufsprozess und die digitale Interaktion als Dienstleistung gelten. Eine wichtige Ausnahme existiert jedoch für Kleinstunternehmen: Wer weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweist, ist von der Pflicht zur barrierefreien Dienstleistungserbringung befreit. Diese Ausnahme gilt allerdings nur für die Dienstleistung (den Shop-Betrieb), nicht zwingend für die Produkte selbst, falls das Unternehmen beispielsweise Hardware wie E-Book-Reader oder Router herstellt.
Dennoch sollten sich auch kleinere Händler nicht zu sehr auf dieser Ausnahmeregelung ausruhen. Zum einen können Wachstumsschwellen schnell überschritten werden, wodurch die Gesetzgebung greift, zum anderen steigt die Erwartungshaltung der Kunden stetig. Ein barrierefreier Shop bietet eine bessere User Experience (UX) für alle Nutzergruppen, verbessert das Suchmaschinen-Ranking und erschließt eine Kaufkraft von Millionen Menschen mit Einschränkungen, die andernfalls zur Konkurrenz abwandern.
Die vier Säulen eines barrierefreien Online-Shops
Um die Anforderungen praktisch greifbar zu machen, hilft ein Blick auf die zugrundeliegenden Prinzipien der Web-Standards. Barrierefreiheit im E-Commerce ist kein einzelnes Feature, sondern das Zusammenspiel aus Technik, Design und Redaktion, das sicherstellt, dass der gesamte Einkaufsprozess – von der Recherche bis zum Checkout – für jeden Menschen durchführbar ist.
Die Umsetzung lässt sich in vier wesentliche Bereiche unterteilen, die in Ihrem Projektplan berücksichtigt werden müssen:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne verfügbar sein (z. B. Kontraste für Sehschwache, Textalternativen für Blinde).
- Bedienbarkeit: Die Navigation muss auch ohne Maus funktionieren (z. B. vollständige Tastatursteuerung).
- Verständlichkeit: Die Sprache sollte klar sein und Interaktionen müssen vorhersehbar ablaufen (z. B. Fehlermeldungen im Formular).
- Robustheit: Der Code muss sauber sein, damit assistierende Technologien wie Screenreader ihn fehlerfrei interpretieren können.
Visuelle Gestaltung und Kontrastverhältnisse prüfen
Das Design ist oft der erste Punkt, an dem Barrierefreiheit sichtbar scheitert oder gelingt. Das Gesetz fordert ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund, damit auch Menschen mit Sehschwächen Inhalte mühelos erfassen können. Das betrifft nicht nur den Fließtext auf Produktdetailseiten, sondern insbesondere auch Schaltflächen, Icons und Navigationselemente, die oft in zu hellen Grautönen angelegt sind. Zudem muss der Shop skalierbar sein: Texte müssen sich bis auf 200 Prozent vergrößern lassen, ohne dass das Layout zerschossen wird oder Inhalte sich überlagern.
Ein weiterer kritischer Aspekt ist die Unabhängigkeit von Farbe als einzigem Informationsträger. Eine Fehlermeldung im Checkout darf nicht nur durch einen roten Rahmen um das Eingabefeld signalisiert werden, da farbenblinde Nutzer diesen Hinweis übersehen könnten. Es braucht zusätzlich ein Icon oder einen expliziten Text („Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein“), um den Fehler für alle Nutzergruppen wahrnehmbar zu machen.
Technische Bedienbarkeit ohne Maus sicherstellen
Viele Nutzer können keine Computermaus bedienen und navigieren ausschließlich per Tastatur oder über spezielle Eingabehilfen. Für Ihren Shop bedeutet das: Jeder Link, jeder Button und jedes Formularfeld muss per Tabulator-Taste erreichbar und auslösbar sein. Essenziell ist hierbei der sogenannte „Focus State“ – eine visuelle Hervorhebung, die dem Nutzer anzeigt, an welcher Stelle der Seite er sich gerade befindet. Wird dieser Fokus im CSS unterdrückt (was aus ästhetischen Gründen oft passiert), ist der Shop für Tastaturnutzer faktisch unbedienbar.
Auch dynamische Inhalte wie Pop-ups, Warenkorb-Overlays oder komplexe Filtermöglichkeiten (Mega-Menüs) stellen häufig Hürden dar. Wenn sich ein Modal-Fenster öffnet, muss der Tastatur-Fokus zwingend in dieses Fenster springen und darf nicht im Hintergrund verbleiben. Nach dem Schließen des Fensters muss der Fokus wieder an die Ursprungsstelle zurückkehren. Solche Logiken erfordern sauberes Coding und den korrekten Einsatz von ARIA-Attributen (Accessible Rich Internet Applications), um assistierenden Technologien den Zustand der Elemente mitzuteilen.
Redaktionelle Pflichten: Bilder, Videos und Dokumente
Selbst das technisch perfekteste Shopsystem verliert seine Barrierefreiheit, wenn die redaktionellen Inhalte nicht gepflegt werden. Jedes bedeutungstragende Bild benötigt einen Alternativtext (Alt-Tag), der beschreibt, was zu sehen ist, damit Screenreader diese Information an blinde Nutzer weitergeben können. Reine Schmuckgrafiken hingegen sollten für Screenreader unsichtbar gemacht werden, um den Lesefluss nicht mit unnötigem „Bildrauschen“ zu stören.
Ein oft vergessener Bereich sind PDF-Dokumente, die im Shop zum Download angeboten werden, wie etwa Datenblätter, Bedienungsanleitungen oder AGB. Auch diese Dateien fallen unter das BFSG und müssen so erstellt werden, dass sie maschinenlesbar und strukturiert sind. Ein einfaches Einscannen eines Papierdokuments als Bild-PDF reicht nicht aus. Ebenso müssen Produktvideos, die auditive Informationen enthalten, mit Untertiteln versehen werden, um gehörlosen Menschen den Zugang zu ermöglichen.
Mögliche Sanktionen und rechtliche Risiken
Die Einhaltung des BFSG wird durch die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert. Diese Behörden haben weitreichende Befugnisse: Sie können stichprobenartig Prüfungen durchführen, Nachbesserungen anordnen und bei Verstößen Bußgelder verhängen, die je nach Schwere bis zu 100.000 Euro betragen können. Im schlimmsten Fall kann die Behörde anordnen, dass das Angebot – also der Online-Shop – bis zur Behebung der Mängel eingestellt oder vom Markt genommen wird.
Neben den behördlichen Sanktionen droht Ungemach durch das Wettbewerbsrecht. Es ist davon auszugehen, dass Verstöße gegen das BFSG als Marktverhaltensregeln gewertet werden, was Mitbewerbern oder qualifizierten Wirtschaftsverbänden die Möglichkeit gibt, Abmahnungen auszusprechen. Das Risiko teurer juristischer Auseinandersetzungen steigt damit ab Mitte 2025 signifikant an, weshalb eine rechtzeitige Umsetzung auch eine Maßnahme zur Risikominimierung ist.
Praktisches Vorgehen: Status prüfen und handeln
Der Weg zur Konformität beginnt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme. Nutzen Sie im ersten Schritt automatisierte Test-Tools (wie Lighthouse oder WAVE), um grobe technische Schnitzer zu identifizieren, verlassen Sie sich aber keinesfalls allein darauf. Automatisierte Tests finden im Schnitt nur etwa 30 bis 40 Prozent der Barrieren. Ergänzen Sie diese durch manuelle Tests: Versuchen Sie beispielsweise, einen Einkauf in Ihrem Shop komplett ohne Maus und nur mit der Tastatur durchzuführen, oder nutzen Sie einen Screenreader, um die Struktur zu prüfen.
Nach der Analyse folgt die Priorisierung und Abarbeitung der Mängel, idealerweise in Zusammenarbeit mit Ihrer Agentur oder Ihren Entwicklern. Sobald der Shop die Anforderungen erfüllt, müssen Sie zudem eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ veröffentlichen. Dieses Dokument muss von der Startseite aus erreichbar sein, den Stand der Konformität darlegen, eventuelle Ausnahmen begründen und eine Feedback-Möglichkeit für Nutzer bieten, die auf Barrieren stoßen.
Fazit und Ausblick: Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zwingt die E-Commerce-Branche zu einem längst überfälligen Qualitätssprung. Wer die Vorgaben nur als bürokratische Last begreift, übersieht das enorme Potenzial: Ein barrierefreier Shop ist fast immer auch ein benutzerfreundlicherer Shop mit saubererem Code und besserer Indexierbarkeit durch Suchmaschinen. Die Optimierungen kommen letztlich allen Kunden zugute, ob sie nun eine dauerhafte Behinderung haben, temporär eingeschränkt sind (z. B. durch einen gebrochenen Arm) oder den Shop lediglich auf einem Smartphone bei hellem Sonnenlicht bedienen.
Starten Sie jetzt mit der Umsetzung, statt auf den letzten Drücker zu warten. Die komplexen Anpassungen im Frontend und in den redaktionellen Prozessen benötigen Zeit und Budget. Wer im Juni 2025 einen geprüften, zugänglichen Shop präsentiert, schützt sich nicht nur vor Bußgeldern und Abmahnungen, sondern positioniert seine Marke als inklusiv, modern und kundenorientiert.
