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    Home»News»Nachhaltigkeitsbericht (CSRD): Pflicht für Onlinehändler?
    13. Februar 2026

    Nachhaltigkeitsbericht (CSRD): Pflicht für Onlinehändler?

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    Das Thema Nachhaltigkeit hat im E-Commerce längst den Status eines bloßen Marketing-Trends verlassen und entwickelt sich zu einer harten Compliance-Anforderung. Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die Europäische Union die Regeln für die Berichterstattung grundlegend verschärft und auf eine Stufe mit der Finanzbilanz gestellt. Viele Onlinehändler fragen sich nun zu Recht, ob diese bürokratische Hürde nur die großen Konzerne betrifft oder ob auch mittlere und kleine Shops bald Rechenschaft über ihre CO2-Emissionen und Lieferketten ablegen müssen.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Direkte Pflicht: Die CSRD betrifft ab dem Geschäftsjahr 2025 zunächst nur große Unternehmen, die mindestens zwei von drei Größenkriterien (Bilanzsumme, Umsatz, Mitarbeiterzahl) überschreiten.
    • Indirekte Betroffenheit: Auch kleine Händler geraten unter Zugzwang, da große Marktplätze und Banken Nachhaltigkeitsdaten von ihren Geschäftspartnern einfordern müssen.
    • Handlungsbedarf: Wer jetzt keine Datenstrukturen für Emissionen, Retouren und Lieferketten aufbaut, riskiert mittelfristig Nachteile bei der Finanzierung und im B2B-Geschäft.

    Was die CSRD konkret für den E-Commerce bedeutet

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, transparent über die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten. Anders als bei früheren, oft freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten, schreibt die CSRD standardisierte Formate vor, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Für Onlinehändler bedeutet dies, dass Themen wie Verpackungsmüll, Retourenquoten, Emissionen auf der „letzten Meile“ und Arbeitsbedingungen in der Produktion nicht mehr nur Werbeaussagen sind, sondern prüfungsrelevante Datenpunkte werden, die extern validiert werden müssen.

    Das Ziel der Gesetzgebung ist es, Finanzströme in nachhaltige Aktivitäten zu lenken und Greenwashing zu verhindern. Ein CSRD-Bericht ist keine isolierte Broschüre mehr, sondern wird integraler Bestandteil des jährlichen Lageberichts. Für die Geschäftsführung bedeutet dies eine direkte Haftung: Fehlerhafte oder irreführende Angaben zur Nachhaltigkeit werden ähnlich sanktioniert wie Fehler in der Finanzbuchhaltung, was das Thema direkt auf die Agenda der Chefetage hebt.

    Wer ab wann berichtspflichtig ist: Ein Zeitplan

    Die Einführung der Berichtspflicht erfolgt gestaffelt, um kleineren Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben. Dennoch herrscht oft Unklarheit darüber, welche Schwellenwerte aktuell gelten, da diese erst kürzlich an die Inflation angepasst wurden. Um Ihre eigene Betroffenheit zu prüfen, müssen Sie analysieren, in welche Kategorie Ihr Unternehmen fällt und ob Sie an der Schwelle zu den „großen Kapitalgesellschaften“ stehen.

    Die folgende Übersicht zeigt die zeitliche Staffelung und die entscheidenden Kriterien für die direkte Pflicht:

    • Ab Geschäftsjahr 2024 (Bericht 2025): Unternehmen, die bereits der alten NFRD-Richtlinie unterlagen (meist kapitalmarktorientierte Großkonzerne).
    • Ab Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026): Große Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: > 250 Mitarbeiter, > 50 Mio. Euro Umsatz oder > 25 Mio. Euro Bilanzsumme.
    • Ab Geschäftsjahr 2026 (Bericht 2027): Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wobei hier eine „Opt-out“-Möglichkeit bis 2028 besteht.
    • Nicht direkt betroffen: Nicht kapitalmarktorientierte KMU unterhalb der oben genannten Schwellenwerte.

    Der Domino-Effekt: Warum auch kleine Shops handeln müssen

    Viele Onlinehändler atmen auf, wenn sie sehen, dass sie die gesetzlichen Schwellenwerte nicht erreichen, doch das ist ein Trugschluss. Die CSRD verpflichtet große Unternehmen dazu, nicht nur über die eigenen vier Wände zu berichten, sondern auch Informationen über ihre vorgelagerte und nachgelagerte Wertschöpfungskette offenzulegen. Wenn Sie als kleiner Händler auf Marktplätzen wie Amazon oder Otto verkaufen oder Zulieferer für größere Unternehmen sind, werden diese Partner früher oder später detaillierte Daten von Ihnen einfordern, um ihre eigene Berichtspflicht zu erfüllen.

    Ein weiterer Druckpunkt entsteht durch den Finanzsektor, da Banken zunehmend verpflichtet sind, die Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Kreditportfolios zu bewerten. Wer als Onlinehändler einen Kredit für das Lagerwachstum oder neue Warenbestände benötigt, muss sich auf Fragen zur ESG-Performance (Environment, Social, Governance) einstellen. Ein Unternehmen, das keine Auskunft über seine Klimarisiken oder Lieferketten geben kann, wird künftig schlechtere Konditionen erhalten oder im schlimmsten Fall als risikoreich eingestuft und nicht finanziert.

    Welche Daten im Onlinehandel wirklich zählen

    Die Datenerhebung ist für viele Händler die größte Hürde, da die Informationen oft verstreut bei Logistikdienstleistern, Lieferanten oder in der eigenen IT liegen. Im Zentrum steht die sogenannte „Wesentlichkeitsanalyse“: Sie müssen ermitteln, welche Themen für Ihr Geschäftsmodell wirklich relevant sind. Im E-Commerce sind das fast immer die CO2-Emissionen aus Logistik und Transport (Scope 3), der Materialverbrauch durch Verpackungen sowie der Umgang mit Retouren, da die Vernichtung von Neuware ein massives Reputations- und Umweltrisiko darstellt.

    Neben den ökologischen Faktoren rückt auch die soziale Dimension in den Fokus, insbesondere die Arbeitsbedingungen in der Lieferkette. Wenn Sie Produkte aus Fernost importieren, müssen Sie nachweisen können, dass grundlegende Menschenrechte und Arbeitsschutzstandards eingehalten werden. Das reine Vertrauen auf Zertifikate reicht oft nicht mehr aus; gefordert werden zunehmend Primärdaten oder zumindest belastbare Audit-Berichte der Produktionsstätten.

    Schritte zur Vorbereitung und Umsetzung

    Um nicht von Datenanfragen überrollt zu werden, sollten Sie proaktiv Strukturen schaffen, selbst wenn Sie noch nicht direkt berichtspflichtig sind. Der erste Schritt ist die Digitalisierung der relevanten Datenströme: Fragen Sie bei Ihren Versanddienstleistern nach detaillierten CO2-Reports pro Sendung und integrieren Sie diese Informationen in Ihr Warenwirtschaftssystem. Prüfen Sie zudem Ihre Verpackungslizenzierung und erfassen Sie genau, welche Materialien in welchen Mengen in den Umlauf gebracht werden.

    Nutzen Sie die folgende Checkliste, um Ihren Status quo zu bewerten und Lücken zu identifizieren:

    • Bestandsaufnahme: Haben wir Zugriff auf Energieverbrauchsdaten unserer Lager und Büros (Scope 1 & 2)?
    • Lieferkette: Kennen wir die Emissionsdaten unserer wichtigsten Logistikpartner (Scope 3)?
    • Produktlebenszyklus: Erfassen wir die Quote und den Verbleib von Retouren systematisch?
    • Zuständigkeit: Gibt es im Unternehmen eine Person, die diese Daten zentral aggregiert?

    Typische Fehler und Missverständnisse

    Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass pauschale Kompensationszahlungen (wie das Pflanzen von Bäumen) ausreichen, um die CSRD-Anforderungen zu erfüllen. Die Richtlinie fordert primär Reduktionsstrategien und echte Transparenz über die eigenen Emissionen; Kompensation ist nur ein nachgelagerter Schritt und ersetzt keine valide Datenbasis. Wer sich nur auf Klimazertifikate verlässt, ohne die eigenen Prozesse zu messen, setzt sich dem Vorwurf des Greenwashings aus und erfüllt die strengen Reporting-Standards nicht.

    Zudem unterschätzen viele Händler den zeitlichen Aufwand für die Datenbeschaffung bei Lieferanten. Wenn Sie erst reagieren, wenn ein großer B2B-Kunde oder Ihre Hausbank die Daten anfordert, ist es oft zu spät, da Lieferanten im Ausland oft Monate benötigen, um validierte Informationen bereitzustellen. Der Aufbau eines robusten Datenmanagements ist ein Projekt von mehreren Monaten, das nicht kurz vor Jahresabschluss improvisiert werden kann.

    Fazit und Ausblick: Transparenz als Währung

    Die CSRD ist für Onlinehändler zweifellos eine bürokratische Belastung, markiert aber auch den Übergang zu einer Wirtschaft, in der Nachhaltigkeitsdaten so wichtig werden wie der Euro-Umsatz. Wer sich frühzeitig mit diesen Anforderungen auseinandersetzt, sichert sich nicht nur gegen regulatorische Risiken ab, sondern baut einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten auf, die von den Anforderungen ihrer Lieferkette überrascht werden. Transparenz wird zur harten Währung im B2B-Geschäft und bei der Finanzierung.

    Bereiten Sie sich darauf vor, dass Ihre Daten künftig genauso transparent sein müssen wie Ihre Preise. Die Frage ist nicht mehr, ob Sie Nachhaltigkeitsdaten liefern müssen, sondern nur noch, wann und an wen. Nutzen Sie die Zeit bis zur indirekten Verpflichtung, um saubere Prozesse aufzusetzen, die Ihr Unternehmen zukunftsfähig und „enkelfähig“ machen.

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