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    Home»Recht»Elektrogesetz (ElektroG): Deine Rücknahmepflicht als Händler
    8. Februar 2026

    Elektrogesetz (ElektroG): Deine Rücknahmepflicht als Händler

    Recht
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    Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) stellt den Handel vor logistische und bürokratische Herausforderungen, die weit über den bloßen Verkauf hinausgehen. Für viele Händler ist nicht sofort ersichtlich, ob sie nur Verkäufer oder gesetzlich verpflichtete Rücknahmestelle sind, da die Kriterien von der Verkaufsfläche und dem Sortiment abhängen. Wer hier fahrlässig handelt oder Fristen versäumt, riskiert empfindliche Bußgelder und kostenintensive Abmahnungen durch Wettbewerber oder Umweltverbände.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Flächenregel: Rücknahmepflichtig sind Fachhändler ab 400 m² Versand-/Verkaufsfläche für Elektrogeräte sowie Supermärkte ab 800 m² Gesamtfläche, die mehrmals jährlich Elektronik führen.
    • Rücknahmearten: Man unterscheidet zwischen der 1:1-Rücknahme (Alt gegen Neu) und der 0:1-Rücknahme (Kleingeräte bis 25 cm Kantenlänge ohne Neukauf).
    • Informationspflicht: Kunden müssen aktiv und gut sichtbar über ihre Rückgabemöglichkeiten und die kostenlose Abholung von Großgeräten informiert werden.

    Welche Händler gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet sind

    Nicht jeder Kiosk, der Batterien verkauft, muss automatisch alte Kühlschränke annehmen, doch die Grenzen wurden in den letzten Jahren deutlich verschärft. Grundsätzlich greift die Pflicht für Vertreiber, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verfügen. Seit einer Gesetzesnovelle im Jahr 2022 fallen auch Lebensmitteleinzelhändler (Discounter, Supermärkte) unter diese Regelung, sofern ihre Gesamtverkaufsfläche 800 Quadratmeter übersteigt und sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten.

    Diese Erweiterung zielt darauf ab, das Netz an Rückgabestellen für Verbraucher so engmaschig wie möglich zu gestalten, da viele Altgeräte fälschlicherweise im Hausmüll landen. Für kleine Fachgeschäfte unterhalb dieser Flächengrenzen besteht keine gesetzliche Pflicht zur Rücknahme, sie können diesen Service jedoch auf freiwilliger Basis anbieten, um die Kundenbindung zu stärken. Sobald Sie sich jedoch – ob freiwillig oder verpflichtet – als Rücknahmestelle bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) melden, müssen Sie die gesetzlichen Standards der Entsorgung einhalten.

    Die verschiedenen Rücknahme-Szenarien im Überblick

    Im Tagesgeschäft werden Sie mit unterschiedlichen Kundenwünschen konfrontiert, die jeweils andere logistische Schritte erfordern. Es ist essenziell, dass Ihr Personal zwischen den gesetzlich definierten Kategorien unterscheiden kann, um Diskussionen an der Kasse oder bei der Anlieferung zu vermeiden. Die folgende Übersicht dient als Orientierungshilfe für die häufigsten Fälle.

    • 0:1-Rücknahme (Kleingeräte): Rücknahme ohne Neukauf. Gilt für Geräte, deren längste Außenkante kleiner oder gleich 25 Zentimeter ist (z. B. Rasierer, Smartphones, Toaster).
    • 1:1-Rücknahme (Gleiche Geräteart): Rücknahme beim Kauf eines neuen, gleichartigen Geräts. Gilt für alle Größen (z. B. alter TV gegen neuen TV).
    • Abholung bei Lieferung (Großgeräte): Kostenlose Mitnahme des Altgeräts direkt am Ort der Anlieferung (privater Haushalt), relevant bei Geräten der Kategorien 1, 2 und 4 (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher > 50 cm).

    Wie die 0:1-Regelung für Kleingeräte funktioniert

    Die sogenannte 0:1-Rücknahme ist für Verbraucher die komfortabelste Lösung, stellt Händler aber oft vor Platzprobleme im Ladenlokal. Sie sind verpflichtet, bis zu drei Altgeräte pro Geräteart von Privatpersonen anzunehmen, ohne dass diese Personen etwas bei Ihnen kaufen müssen. Die Begrenzung auf eine Kantenlänge von 25 Zentimetern ist hierbei das entscheidende Kriterium, das oft mit einem einfachen Maßband oder einer Schablone am Infopoint geprüft werden kann.

    Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass diese Regelung nur für Produkte gilt, die Sie auch selbst im Sortiment führen. Das Gesetz ist hier jedoch verbraucherfreundlich ausgelegt: Wenn Sie die Flächenkriterien erfüllen, müssen Sie den alten Föhn auch dann zurücknehmen, wenn Sie aktuell keine Haartrockner verkaufen, aber grundsätzlich Elektrogeräte führen. Die Geräte müssen anschließend sicher gelagert und dürfen keinesfalls mechanisch verdichtet oder beschädigt werden, bevor sie an zertifizierte Erstbehandlungsanlagen übergeben werden.

    Logistische Anforderungen bei der 1:1-Rücknahme und Lieferung

    Bei größeren Geräten, die die 25-Zentimeter-Marke überschreiten, ist die Rücknahme an den Kauf eines neuen Geräts mit im Wesentlichen gleichen Funktionen geknüpft. Findet der Verkauf direkt im Ladengeschäft statt, muss der Kunde das Altgerät dort abgeben können. Komplexer wird es, wenn Sie Ware ausliefern: Hier greift die Pflicht zur kostenlosen Abholung des Altgeräts direkt beim Kunden, sofern es sich um Großgeräte wie Waschmaschinen oder Fernseher handelt.

    Seit 2022 müssen Sie den Kunden bereits beim Vertragsabschluss aktiv befragen, ob er ein Altgerät zurückgeben möchte. Diese Abfrageabsicht ist dokumentationspflichtig, um im Streitfall nachweisen zu können, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Sagt der Kunde bei Kaufabschluss „Nein“ und möchte dem Spediteur bei Lieferung dennoch spontan eine Waschmaschine mitgeben, sind Sie theoretisch nicht zur sofortigen Mitnahme verpflichtet, wenngleich Kulanz hier oft die bessere Lösung ist, um negative Bewertungen zu vermeiden.

    Besonderheiten für Onlineshops und Versandlager

    Für Onlinehändler gelten prinzipiell dieselben Regeln, doch die Berechnungsgrundlage für die Pflicht unterscheidet sich vom stationären Handel. Hier zählt nicht die Verkaufsfläche, sondern die Lager- und Versandfläche, die für Elektro- und Elektronikgeräte genutzt wird. Werden Regalflächen auch für andere Produkte genutzt, müssen Händler oft mühsam herausrechnen, wie viel Quadratmeter rein auf die Elektronik entfallen, um die 400-Quadratmeter-Hürde zu prüfen.

    Die logistische Umsetzung der Rücknahme gestaltet sich im E-Commerce oft schwieriger als im Laden. Für die 0:1-Rücknahme müssen Sie dem Kunden zumutbare Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung anbieten, was oft durch Kooperationen mit Paketdienstleistern oder stationären Partnern gelöst wird. Bei der 1:1-Rücknahme von Speditionsware (Großgeräte) ist die kostenlose Abholung direkt an der Haustür des Kunden zwingend zu organisieren, was entsprechende Verträge mit Logistikern voraussetzt, die auch den Rücktransport von Elektroschrott handhaben dürfen.

    Informations- und Meldepflichten gegenüber Behörden

    Neben der physischen Rücknahme bürdet der Gesetzgeber dem Handel umfangreiche Informationspflichten auf. Sie müssen Ihre Kunden gut sichtbar – im Laden durch Aushänge, im Onlineshop durch klare Hinweise im Checkout-Prozess – über ihre Rechte und die Rückgabemöglichkeiten aufklären. Fehlen diese Hinweise oder sind sie versteckt, gilt dies als Wettbewerbsverstoß und kann kostenpflichtig abgemahnt werden.

    Zusätzlich müssen die Mengen der zurückgenommenen Altgeräte jährlich an die Stiftung ear gemeldet werden. Dies dient der Überwachung der Sammelquoten in Deutschland. Achten Sie darauf, dass die von Ihnen gesammelten Geräte nur an zertifizierte Erstbehandlungsanlagen oder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger übergeben werden. Eine Übergabe an „Schrottsammler“ ohne entsprechende Zertifizierung ist illegal und kann als Umweltstraftat gewertet werden, da eine fachgerechte Entsorgung von Schadstoffen so nicht garantiert ist.

    Checkliste für die rechtssichere Umsetzung

    Um im Alltag den Überblick zu behalten und rechtliche Fallstricke zu umgehen, hilft eine klare Prozessstruktur. Nutzen Sie die folgende Checkliste, um Ihren aktuellen Status zu überprüfen und Lücken in Ihren Abläufen zu schließen.

    • Flächenprüfung: Haben Sie Ihre Verkaufs- bzw. Versandfläche für Elektrogeräte exakt berechnet und dokumentiert?
    • Kundeninfo: Sind Aushänge im Laden oder Texte im Onlineshop aktuell und leicht auffindbar?
    • Abfrageprozess: Fragen Verkäufer oder der Onlineshop-Checkout aktiv nach der Rückgabeabsicht bei Großgeräten?
    • Kooperationen: Haben Sie Verträge mit Logistikern oder Entsorgern, die die Abholung und Behandlung rechtssicher abdecken?
    • Meldung: Ist die jährliche Mengenmeldung bei der Stiftung ear im Kalender fest eingeplant?

    Fazit und Ausblick: Rücknahme als Service verstehen

    Das Elektrogesetz wird oft als reine Belastung wahrgenommen, doch die strikte Umsetzung ist alternativlos und wird von Marktüberwachungsbehörden zunehmend kontrolliert. Die Tendenz der Gesetzgebung geht klar in Richtung Kreislaufwirtschaft: Es ist zu erwarten, dass zukünftige Novellen die Rücknahmehürden weiter senken und die Pflichten für Händler eher ausweiten als lockern werden, um die europäischen Recyclingziele zu erreichen.

    Händler tun gut daran, die Rücknahmeprozesse nicht nur als lästige Pflicht, sondern als integralen Teil der Customer Journey zu betrachten. Eine reibungslose Altgerätemitnahme ist für Kunden oft ein entscheidendes Kaufargument, gerade bei sperrigen Großgeräten. Wer hier transparente, einfache Lösungen bietet, verwandelt ein bürokratisches Muss in einen echten Servicevorteil gegenüber Wettbewerbern, die ihre Pflichten nur widerwillig erfüllen.

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