Die folgende Situation kommt so oder so ähnlich sicherlich in vielen Unternehmen vor. Während der Arbeitszeit verabschieden sich gleich mehrere Kollegen an die frische Luft, um sich eine Zigarette zu genehmigen. Ein Ärgernis für die Nichtraucher, die sich um eine zusätzliche Pause betrogen fühlen. Doch ist eine Raucherpause während der Arbeit wirklich erlaubt?
Das Wichtigste in Kürze:
- Laut Paragraf 4 des Arbeitszeitgesetzes steht Mitarbeitern in einem Unternehmen eine Ruhepause zu. In dieser dürfen sie auch rauchen.
- Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Raucherpause außerhalb der offiziellen Pausenzeit existiert nicht.
- Arbeitgeber können fordern, dass Raucher ihre Rauchpausen nacharbeiten. Welche Regelungen dabei gelten, wird in der Betriebsvereinbarung festgehalten.
- Wird keine Nacharbeit der Pausenzeit gefordert, muss es für Nichtraucher einen Ausgleich geben.
- Wie viele Raucherpausen Mitarbeiter machen dürfen, entscheidet der Arbeitgeber – gegebenenfalls zusammen mit dem Betriebsrat. Die Regelungen zur Rauchzeit müssen verständlich in der Betriebsvereinbarung hinterlegt sein.
Sind Raucherpausen überhaupt am Arbeitsplatz erlaubt?
Für viele Raucher ist es eine Herausforderung, einen klassischen Acht-Stunden-Tag ohne eine einzige Zigarette durchzustehen. Doch einfach im Büro können sie natürlich nicht rauchen. Dagegen spricht allein der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Schließlich ist mehrfach belegt, dass auch Passivrauchen gefährlich ist.
Um dennoch die Nikotingelüste zu befriedigen, gehen die rauchenden Kollegen nach draußen und versammeln sich um einen Aschenbecher outdoor. In einigen Unternehmen gibt es sogar ausgewiesene Raucherbereiche mit Sitzbänken im Freien. Doch wie fair ist es, dass die einen entspannt an der Zigarette ziehen, während die anderen im Büro weiterarbeiten müssen?
Gänzlich verbieten kann man das Rauchen nicht – wenn es in der offiziellen Pausenzeit geschieht. Nach Paragraf 4 des Arbeitszeitgesetzes steht jedem Mitarbeiter eine Erholungspause während des Arbeitstags zu. Bei einem 6-Stunden-Tag sind es 30 Minuten, bei einem 9-Stunden-Tag 45 Minuten.
In dieser Zeit dürfen sich die Mitarbeiter erholen, auch bei einer Zigarette. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf eine Raucherpause zwischendurch.
Zählt die Raucherpause zur Arbeitszeit?
So mancher Arbeitgeber schreckt davor zurück, seinen Mitarbeitern das Rauchen während der Arbeitszeit zu verbieten. Ein möglicher Grund besteht in der Angst, durch strenge Anti-Rauch-Regeln Fachkräfte zu verlieren.
Doch ist eine Raucherpause erlaubt, zählt sie noch lange nicht zur Arbeitszeit. Folglich muss die zusätzliche Pausenzeit nicht vergütet werden. Stattdessen kann der Arbeitgeber entscheiden, dass Raucher die Zeit, die sie mit Rauchen verbringen, nacharbeiten. Dadurch entsteht ihnen gegenüber Nichtrauchern kein Vorteil.
Wie genau die Nacharbeit funktioniert, unterscheidet sich individuell. So können die Arbeitnehmer die Arbeitszeit am gleichen Tag oder einem anderen nachholen. Entsprechende Regelungen finden sich in der Betriebsvereinbarung.
Entfällt die Nacharbeit der Raucherpause, erhalten auch Nichtraucher das Privileg zusätzlicher Pausen. Schließlich sind alle Mitarbeiter gleich zu behandeln. Somit muss es allen erlaubt sein, die Arbeit kurzzeitig zu unterbrechen, um:
- vor der Tür zu rauchen
- einen Kaffee zu trinken
- frische Luft zu schnappen
- sich die Beine zu vertreten
Ausnahmen gelten, wenn in einem Unternehmen ein grundsätzliches Rauchverbot herrscht. Ein möglicher Grund dafür ist der gesundheitliche Schutz von Nichtrauchern.
Wie viele Raucherpausen sind erlaubt?
Die Gestaltung der Raucherpausen, so sie denn erlaubt sind, obliegt dem Arbeitgeber. Er darf entscheiden, wie oft und wie lange Raucher die Arbeit unterbrechen dürfen. So kann er etwa feste Pausenzeiten vorgeben, in denen geraucht werden darf. Alternativ kann er von den Mitarbeitern fordern, sich vor jeder Raucherpause auszustempeln.
Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, nimmt auch dieser auf die Gestaltung der Raucherpausen Einfluss. Welche Regelungen gelten, wird ebenfalls in der Betriebsvereinbarung festgehalten.
